Hamburg, den 15.08.2017
Ein Fahrverbot droht nicht nur Autofahrern, die eine erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitung begehen oder unter Alkoholeinfluss fahren. Auch wer während der Fahrt sein Handy am Steuer benutzt, muss befürchten, ein Bussgeld zahlen und sein Auto eine gewisse Zeit stehen lassen zu müssen. So ergeht es jedes Jahr zahlreichen Autofahrern - allerdings längst nicht immer zu Recht. Denn auch die Polizei kann bei ihrer Beobachtung einem Irrtum aufsitzen und die Situation falsch beurteilt haben. Ist dies der Fall, lässt sich gegen ein Bussgeld wegen dem Vorwurf von Handy am Steuer erfolgreich Einspruch einlegen.
Bußgeld
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Alles Wichtige zu Handy am Steuer
- Die Benutzung von Handy am Steuer ist in Deutschland verboten
- In vielen Fällen kann die Benutzung nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden - Bußgeld und Fahrverbot lassen sich so erfolgreich per Einspruch abwehren - myRight bietet eine kostenlose Ersteinschätzung
Ein Fahrverbot droht nicht nur Autofahrern, die eine erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitung begehen oder unter Alkoholeinfluss fahren. Auch wer während der Fahrt sein Handy am Steuer benutzt, muss befürchten, ein Bussgeld zahlen und sein Auto eine gewisse Zeit stehen lassen zu müssen. So ergeht es jedes Jahr zahlreichen Autofahrern - allerdings längst nicht immer zu Recht. Denn auch die Polizei kann bei ihrer Beobachtung einem Irrtum aufsitzen und die Situation falsch beurteilt haben. Ist dies der Fall, lässt sich gegen ein Bussgeld wegen dem Vorwurf von Handy am Steuer erfolgreich Einspruch einlegen.
Welche Voraussetzungen erfordert ein Bussgeld wegen Handy am Steuer?
Geregelt ist das Verbot wegen Handy am Steuer in § 23 Abs. 1a der Straßenverkehrsordnung (StVO). Danach darf derjenige der ein Fahrzeug führt, kein Auto- oder Mobiltelefon benutzen, wenn hierfür der Hörer oder das Mobiltelefon gehalten oder aufgenommen werden muss. Dies gilt lediglich dann nicht, wenn der Motor ausgeschaltet ist oder das Fahrzeug steht. Um demnach ein Handy am Steuer nachweisen zu können, müssen vor Gericht all diese Voraussetzungen dargelegt werden.
Welche Strafen drohen bei Handy am Steuer?
Sowohl nach dem alten wie auch dem neuen Bußgeldrecht wird Handy am Steuer mit einem Bussgeld bestraft. Betrug dieses bis zur Reform des Bußgeldkatalogs 40 Euro, wurde die Geldstrafe inzwischen auf 60 Euro erhöht. Darüber hinaus führt die Nutzung von Handy am Steuer zu einem Punkt im Flensburger Fahreignungsregister. Wird der Bußgeldbescheid rechtskräftig, so fehlen nur noch sieben Punkte zum Fahrerlaubnisentzug. Gerade auch deshalb sollte der Bußgeldbescheid nicht leichtfertig hingenommen werden. Denn tatsächlich lassen sich die Voraussetzungen für einen Verstoß wegen Handy am Steuer oftmals nur schwer beweisen. Wie hoch diese Anforderungen sind, beweist etwa ein Beschluss des Oberlandesgerichts Jena vom 27.08.2013 (Az.: 1 Ss Rs 26/13 (63)). Hierbei wurde das Verfahren eingestellt, weil die Polizei die Nutzung des Smartphones nicht zweifelsfrei nachweisen konnte. Der Autofahrerin blieben so Bussgeld und Fahrverbot erspart.
Können Bussgeld und Fahrverbot durch einen Einspruch verhindert werden?
Aufgrund der großen Anzahl an Voraussetzungen, die es beim Vorwurf wegen Handy am Steuer zu erfüllen gilt, ergeben sich für eine Verteidigung zahlreiche Angriffspunkte. So kann von einem Handyverstoß nur dann ausgegangen werden, wenn das Fahrzeug in Bewegung ist. Stand das Fahrzeug oder war der Motor ausgeschaltet, sind Bussgeld und Fahrverbot vom Tisch. Ferner ist nachzuweisen, dass es sich tatsächlich um ein Auto- oder Mobiltelefon gehandelt hat. Ein schnurloses Festnetztelefon ist hiervon nicht umfasst. Außerdem lassen sich etwa ein großer iPod sowie ein iPhone heute kaum noch auseinanderhalten. In vielen Fällen ist ein Bussgeld aufgrund Handy am Steuer auch deshalb rechtswidrig, weil das Gerät nicht benutzt wurde. Das bloße Weglegen oder Festhalten steht nämlich nicht für eine Benutzung. Zweifelsfrei erlaubt ist ferner das Telefonieren über eine Freisprechanlage. Sie sehen: Bei dem Vorwurf der Handynutzung ergibt sich eine große Angriffsfläche. Mit einem Einspruch können Sie Bussgeld und Fahrverbot erfolgreich abwehren.
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