Hamburg, den 15.08.2017
Ein Verkehrsunfall ist ein belastendes Ereignis, das verarbeitet werden muss. Viele Personen wissen nicht, wie sie sich danach verhalten sollen. Diese Unsicherheit wird leider allzu oft ausgenutzt. Wir empfehlen Ihnen, ruhig zu bleiben und nicht in Hektik zu verfallen - Hektik ist der größte Fehler, den Sie nach einem Verkehrsunfall begehen können. Nicht nur wenn der Unfallgegner alkoholisiert ist oder Drogen genommen hat, sollten Sie die Polizei rufen. Notieren Sie Namen und Adressen von Zeugen, die den Unfall beobachtet haben. Insbesondere von unbeteiligten Zeugen, die im Lager keiner Partei stehen.
Autounfall
Unfallschutz mit myRight Vertragsanwälten. Nicht auf Schäden sitzenbleiben
Ein Verkehrsunfall ist ein belastendes Ereignis, das verarbeitet werden muss. Viele Personen wissen nicht, wie sie sich danach verhalten sollen. Diese Unsicherheit wird leider allzu oft ausgenutzt. Wir empfehlen Ihnen, ruhig zu bleiben und nicht in Hektik zu verfallen - Hektik ist der größte Fehler, den Sie nach einem Verkehrsunfall begehen können. Nicht nur wenn der Unfallgegner alkoholisiert ist oder Drogen genommen hat, sollten Sie die Polizei rufen. Notieren Sie Namen und Adressen von Zeugen, die den Unfall beobachtet haben. Insbesondere von unbeteiligten Zeugen, die im Lager keiner Partei stehen. Die Unfallstelle, der Schaden am Auto und die nähere Umgebung sollten Sie mit einer Kamera oder einem Smartphone ablichten. Die Endstellungen der beteiligten Fahrzeuge müssen noch vor Räumung der Unfallstelle abfotografiert werden. Anschließend empfiehlt sich das Aufstellen von Warnschildern und das Anlegen von Warnwesten. Die Polizei sollte nur bei Personenschäden oder größeren Blechschäden gerufen werden. Eine kleine Ausbeulung ist kein Grund für das Wählen des Notrufes. Füllen Sie zusammen mit dem Unfallgegner den Unfallbericht aus und vermeiden Sie Schuldzuweisungen. Übrigens: Unfallbeteiligte haben gegenüber der Polizei ein Aussageverweigerungsrecht.
Nach Verkehrsunfall Rechtsanwalt einschalten?
Es ist keine Seltenheit, dass sich nach einem Verkehrsunfall Streitigkeiten, z.B. über Schmerzensgeld nach einem Autounfall, mit den beteiligten Versicherungen anbahnen mit den beteiligten Versicherungen anbahnen. Diese haben ein Interesse daran, den Schaden so gering wie möglich zu halten und verweigern oft grundlos die Zahlung. In diesem Fall lohnt sich die Beauftragung eines Rechtsanwalts. Dieser verhindert, dass sich sein Mandant nach dem Verkehrsunfall in Widersprüche verwickelt oder sich auf einen nachteiligen Schriftverkehr mit der Versicherung einlässt. Im Zivilrecht gilt der Grundsatz, dass nach einem Verkehrsunfall derjenige den Anwalt zu bezahlen hat, der ihn beauftragt - außer die Gegenseite befindet sich in Zahlungsverzug oder, wie so oft bei einem Unfall, hat den Unfall verschuldet. Wer im Rechtsstreit unterliegt, muss die eigenen und die fremden Anwaltskosten bezahlen. Einige Versicherer versuchen Unfallbeteiligte einzuschüchtern, indem sie auf die hohen Kosten eines Rechtsstreit verweisen. Seit einem Urteil des Bundesgerichtshofes gilt im Straßenverkehrsrecht der Grundsatz, dass bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall sofort ein Rechtsanwalt eingeschaltet werden darf. Bei vielen Rechtsstreitigkeiten kommt es zu einem Streit über die Schadenshöhe oder die Schuldfrage. In einer solchen Situation ist es von Vorteil eine Rechtsschutzversicherung mit Deckungszusage hinter sich stehen zu wissen.
Nach dem Verkehrsunfall: Schadenshöhe feststellen
Die gegnerische Haftpflichtversicherung wird Ihnen anbieten einen Sachverständigen zu schicken, der den Schaden schätzt. Dieses Angebot sollten Sie nicht ohne Rücksprache mit Ihrem Rechtsanwalt annehmen, denn die vorgeschlagenen Sachverständigen legen die Schadenshöhe oftmals zu Gunsten der Versicherung aus. Unfallteilnehmer sollten unbedingt einen eigenen Gutachter beauftragen oder denjenigen, der ihnen von ihrem Anwalt vorgeschlagen wurde. Es ist wichtig für Sie, dass nach einem Verkehrsunfall ein unabhängiger Sachverständiger einbezogen wird.
Nach Verkehrsunfall Mietwagen buchen
Sie möchten Ihr Automobil nach dem Verkehrsunfall reparieren? In Ordnung! Vor der Reparatur sollten Sie jedoch den Schaden dokumentieren. Ansonsten lassen Sie unbeabsichtigt Beweise verschwinden, die Ihnen vor Gericht geholfen hätte. Für den Zeitraum der Reparatur können Sie eine Nutzungsausfallentschädigung geltend machen. Deren Höhe berechnet sich nach der Fahrzeugklasse, dem Modell und dem Alter des beschädigten Fahrzeuges. Sie unterliegen allerdings einer Schadenminderungspflicht - den Mietwagen dürfen Sie nicht länger als nötig fahren. Auch hier weiß Ihr Anwalt rat.